Bedeutung: [1] Beherbergungsbetrieb, der neben Raum|Räumen zur Unterbringung, Verpflegung und Aufenthalt von Gast|Gästen auch über eine Rezeption verfügt
Bedeutung: [1] der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten