Nachschau به فارسی

Substantiv

Bedeutungen

[1] im Hergang eines Vorganges nachprüfende Handlung zur Sachlage
[2] spätere Betrachtung eines erledigten Vorganges
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Manuelle Bedeutungen

  • im Hergang eines Vorganges nachprüfende Handlung zur Sachlage
  • spätere Betrachtung eines erledigten Vorganges

Beispiele

  • [1, 2] „Nachschau ist jederzeit zulässig, wenn der Verdacht besteht, dass Verstöße gegen Zoll- und Verbrauchsteuergesetze, v.a. dass sich in den betreffenden Räumen Schmuggelwaren oder nicht ordnungsgemäß versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren befinden, aufgedeckt werden können; bei Gefahr im Verzug darf eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ohne richterliche Anordnung erfolgen (§ 210 II AO). Übergang zur Außenprüfung ist möglich (§ 210 IV AO).“;
  • [1, 2] „Die Nachschau ist ein Kontrollinstrument der Finanzverwaltung von teilweise größerer Eingriffsintensität als die Betriebsprüfung, weil der prozeduale Grundrechtsschutz schon im Ansatz geringer ausgestaltet ist.“;
  • [1, 2] „Der Erlaubnisinhaber sollte einen schriftlichen Vermerk über die Nachschau anfertigen mit Datum, Namen der Behördenmitarbeiter, Zeitdauer der Nachschau, Namen anwesender Zeugen sowie dem Ergebnis.“;