[1] Verkehrswesen: der Bereich einer Straße, der einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht
[1] Verkehrswesen: der Bereich einer Straße, der einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht
[1] Der Fahrstreifen kann, muss aber nicht durch Straßenmarkierungen, wie die Fahrbahnbegrenzung, die Fahrstreifenbegrenzung oder die Leitlinie, gekennzeichnet sein.;
[1] Kraftfahrzeuge sollten mittig in ihrem Fahrstreifen bleiben.;
[1] Für Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für jede Richtung gilt in Deutschland die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.;
[1] Der Fahrstreifen kann, muss aber nicht durch Straßenmarkierungen, wie die Fahrbahnbegrenzung, die Fahrstreifenbegrenzung oder die Leitlinie, gekennzeichnet sein.;
[1] Kraftfahrzeuge sollten mittig in ihrem Fahrstreifen bleiben.;
[1] Für Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für jede Richtung gilt in Deutschland die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
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[1] fachsprachlich eigentlich veraltet: Fahrspur
[1] fachsprachlich eigentlich veraltet: Fahrspur
[1] Randstreifen, Seitenstreifen
[1] Randstreifen, Seitenstreifen
Eigenschaft
Form
Artikel
der
Plural
die Fahrstreifen
Bilder
zwei ''Fahrstreifen''
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