Bedeutungen
[1] Rechtssprache: willentliche Herbeiführung eines Schadens, oder billigende Inkaufnahme eines Schadens, bzw. willentliche Missachtung der Rechtsvorschriften (kein Plural)
[2] meist Plural: etwas das man sich vorgenommen hat
[3] etwas vor einer Sache
[4] (in Texten) der zuvorige Satz
[1] Rechtssprache: willentliche und/oder wissentliche Herbeiführung einer Rechtsgutsverletzung oder billigen|billigende Inkaufnahme einer Rechtsgutsverletzung
[2] meist Plural: etwas das man sich vornehmen|vorgenommen hat
[3] etwas vor einer Sache
[4] (in Texten) der vorherige Satz
[1] عمد
Vorsatz
[2] نیت
Vorsatz
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Manuelle Bedeutungen
- Rechtssprache: willentliche Herbeiführung eines Schadens, oder billigende Inkaufnahme eines Schadens, bzw. willentliche Missachtung der Rechtsvorschriften (kein Plural)
- Rechtssprache: willentliche und/oder wissentliche Herbeiführung einer Rechtsgutsverletzung oder billigen|billigende Inkaufnahme einer Rechtsgutsverletzung
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عمدVorsatz
- meist Plural: etwas das man sich vorgenommen hat
- meist Plural: etwas das man sich vornehmen|vorgenommen hat
-
نیتVorsatz
- etwas vor einer Sache
- etwas vor einer Sache
- (in Texten) der zuvorige Satz
- (in Texten) der vorherige Satz