Bedeutungen
[1] im statusrechtlichen Sinne, durch das Arbeitsverhältnis begründet: öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben und oft besonderen Pflichten (in Deutschland zum Beispiel kein Recht auf Arbeitskampf) sowie besonderen Privilegien (zum Beispiel Unkündbarkeit und/oder Pensionsansprüche)
[2] im haftungsrechtlichen Sinne, durch die Arbeitsaufgabe begründet: Person, der öffentliche Gewalt anvertraut ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
[3] historisch und regional umgangssprachlich: Angestellter, dessen Tätigkeit an einen Beamten erinnert (ganz besonders ein Mitarbeiter einer Bank)
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Manuelle Bedeutungen
- im statusrechtlichen Sinne, durch das Arbeitsverhältnis begründet: öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben und oft besonderen Pflichten (in Deutschland zum Beispiel kein Recht auf Arbeitskampf) sowie besonderen Privilegien (zum Beispiel Unkündbarkeit und/oder Pensionsansprüche)
- im haftungsrechtlichen Sinne, durch die Arbeitsaufgabe begründet: Person, der öffentliche Gewalt anvertraut ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
- historisch und regional umgangssprachlich: Angestellter, dessen Tätigkeit an einen Beamten erinnert (ganz besonders ein Mitarbeiter einer Bank)