[1] „Nach Güteeigenschaften und Ausmaß der zugelassenen Mängel teilt man Gemüse (und Obst) in 3 Handelsklassen ein: „Extra“ (von höchster Qualität, erlaubt sind z. B. nur oberflächliche Schalenfehler); „I“ (von guter Qualität, leichte Fehler in Form, Entwicklung und Farbe erlaubt) und „II“ (von marktfähiger Qualität, entspricht nicht den Anforderungen der höheren Klassen, erfüllt jedoch die Mindesteigenschaften).“:Ref-spektrum.de|Ernährung|3385|Gemüse:, Anmerkung: Die Abkürzung G. wurde im ersten Beispiel ausgeschrieben;
[1] „In der Europäischen Union sind zurzeit ca. 300 Zusatzstoffe zugelassen, die im Klartext auf der Packung aufgeführt oder durch Angabe der E-Nummern kenntlich gemacht werden müssen.“;
[2] Seit Januar ist sein Cousin ein zugelassener Medizinstudent.
==== Übersetzungen ====;
Steigerungsform
Form
Komparativ
-
Superlativ
-
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