[1] so beschaffen, dass sein Aufenthaltsort eruieren|eruiert werden kann
[1] „Von einem Erkundungsbeweis kann nur dann gesprochen werden, wenn Ermittlungen veranlasst sollen, um die Frage zu klären, ob (überhaupt) von bestimmten Beweisen eine Förderung der Wahrheitsfindung zu erwarten ist, oder ob überhaupt Beweismittel auffindbar sind, deren Heranziehung der Wahrheitsfindung dienlich sein können.“
==== :Übersetzungen: ====;
[1] unauffindbar
Steigerungsform
Form
Komparativ
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Superlativ
–
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