Beispiel
[1] „Und es funkt jetzt tatsächlich auch bei den Haushaltgeräten: Immer mehr lassen sich über das Internet steuern.“;
[1] „Hätte der Ehemann zum Beispiel ein Haushaltgerät gekauft, müsste Maria B. für die Kostenfolgen aufkommen, auch wenn sie vom Kauf nichts wusste oder sogar dagegen war. Der Richter kann aber einem Ehegatten die Vertretungsbefugnis einschränken oder gar ganz entziehen, wenn er sie massiv überschreitet. Doch eine einmalige Verfehlung genügt dafür nicht.“
==== :Übersetzungen: ====;