Bedeutung - Amtseid

Substantiv, m


Deutsch-Deutsch Bedeutung

[1] der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten

Beispiel

[1] Wenn jemand zum Minister ernannt wird, muss er einen Amtseid leisten. ;


Synonym

[1] Diensteid