Bedeutung von Abblendlicht - Substantiv, n

  • [1] Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden. Die mögliche Blendung eines Entgegenkommenden gilt als behoben, wenn in 25m Entfernung die maximale Beleuchtungsstärke 1 Lux beträgt.

  • [1] نور پایین (ماشین)

  • [1] In Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungsbetriebsart bei Kraftfahrzeugscheinwerfern. In manchen Ländern muss man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (wie in Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien) sowie in bestimmten Jahreszeiten in der Tschechischen Republik. ==== Übersetzungen ====;
    حالت پرتو پایین چراغ‌های خودرو که به صورت قانونی در آلمان مشخص شده است. در برخی از کشورها، باید حتی در طول روز نیز از نور پایین استفاده کرد (همانند دانمارک، استونی، ایسلند، لتونی، نروژ، رومانی، سوئد و اسلوونی) و همچنین در فصول خاصی در جمهوری چک.

  • [1] Aufblendlicht, Fernlicht
Eigenschaft
Form
Artikel
das
Plural
Abblendlichter