Bedeutung von Vergehen - Substantiv, n

  • [1] eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt
  • [2] deutsches Strafrecht: Straftat, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht ist (§ 12 II StGB)
  • [1] eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt
  • [2] deutsches Strafrecht: Straftat, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht ist (:Ref-dejure|§|12|Erg=II|StGB:)

  • [1] »Er kann sie nicht ansprechen, dachte ich, das ist hier nicht üblich, das ist nirgendwo üblich, aber hier ist es ein unverzeihliches Vergehen«.[1];
  • [2] Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist ein Vergehen.;
  • [2] „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.“[2];
  • [1] »Er kann sie nicht ansprechen, dachte ich, das ist hier nicht üblich, das ist nirgendwo üblich, aber hier ist es ein unverzeihliches Vergehen«.;
  • [2] Die gefährliche Körperverletzung gemäß :Ref-dejure|§|224|StGB: ist ein Vergehen.;
  • [2] „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.“ ;

  • [2] Verbrechen
  • [2] Verbrechen
Eigenschaft
Form
Artikel
das
Plural
die Vergehen