[1] eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt
[2] deutsches Strafrecht: Straftat, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht ist (§ 12 II StGB)
[1] eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt
[2] deutsches Strafrecht: Straftat, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht ist (:Ref-dejure|§|12|Erg=II|StGB:)
[1] »Er kann sie nicht ansprechen, dachte ich, das ist hier nicht üblich, das ist nirgendwo üblich, aber hier ist es ein unverzeihliches Vergehen«.[1];
[2] Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist ein Vergehen.;
[2] „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.“[2];
[1] »Er kann sie nicht ansprechen, dachte ich, das ist hier nicht üblich, das ist nirgendwo üblich, aber hier ist es ein unverzeihliches Vergehen«.;
[2] Die gefährliche Körperverletzung gemäß :Ref-dejure|§|224|StGB: ist ein Vergehen.;
[2] „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.“
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[2] Verbrechen
[2] Verbrechen
Eigenschaft
Form
Artikel
das
Plural
die Vergehen
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