Bedeutung von Auflage - Substantiv, f

  • [1] :Recht: allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten
  • :[a] :Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht
  • :[b] :Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung
  • :[c] :Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
  • [2] :Verlagswesen: Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften
  • [3] :Kunst: Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung, welches das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte wird
  • [4] Überzug aus bestimmtem Material; Bedeckung

  • [1] التزام
  • [2] تیراژ
  • [3] روکش
  • [4] محدودیت و شرط
  • [5] چاپ

  • Im vierten Quartal 2003 lag der SPIEGEL mit einer Auflage von 1108083 Exemplaren zum siebten Mal vor dem STERN.
    در سه‌ماهه چهارم 2003 (مجله) اشپیگل با تیراژ 1108083 برای بار هفتم از (مجله) اشترن چلوتر قرار داشت.

  • [1] Der Täter bekam vom Gericht die Auflage, sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.;
  • [2] Die verkaufte Auflage von „Der SPIEGEL“ kletterte von 1950 (knapp 87 000 Exemplare) bis heute über eine Million.;
  • [3] :Beispiele fehlen:;
  • [4] :Beispiele fehlen: ;
Eigenschaft
Form
Artikel
die
Plural
Auflagen